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Unfall in München: Deshalb braucht es ein Unfallgutachten |
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Entspannt mit dem eigenen Pkw für ein Wochenende nach München und an einer Kreuzung wird einem die Vorfahrt genommen, schon ist der Schaden unumgänglich. Bei einem Verkehrsunfall in München dürfen Unfallgeschädigte keinesfalls Kompromisse eingehen, sie benötigen in jedem Fall ein Unfallgutachten.
Erst Schock überwindenBeim Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug müssen Unfallgeschädigte erst prüfen, ob sie verletzt sind. Ist das nicht der Fall, hilft eine Flasche Wasser den Kreislauf stabil zu halten. Jeder Unfall verursacht einen Schock, der das eigene Gemüt beeinflusst. Wer sich jetzt aufregt, grundsätzlich verständlich, dem könnten Worte aus dem Mund rutschen, die später rechtlich relevant sind, deshalb sollten sich Unfallopfer zunächst verbal zusammenreißen. Selbst wenn der Neuwagen beschädigt ist. Viel wichtiger ist die eigene Gesundheit. Unfallverursacher versuchen häufig schnell den Unfallgeschädigten verbal zu beeinflussen, schließlich geht es um einen hohen Aufwand für den Verursacher, dem unter anderem eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge droht. Da wird gerne auf den Bagatellschaden verwiesen, davon sollten sich Unfallopfer keinesfalls beeindrucken lassen. Unfall ohne Verletzte Wie aber gehen Unfallgeschädigte in München bei einem Unfall ohne Verletzte vor? Was das Fahrzeug betrifft, müssen Unfallgeschädigte entscheiden, ob sie den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen oder ob es sich um eine Bagatelle handelt, wofür der Austausch der Versicherungsdaten ausreicht. Wird der Verkehr in München durch den Unfall behindert, ist die Polizei zu verständigen, die bei Bedarf zusätzlich die Feuerwehr alarmiert, wenn zum Beispiel aus einem Unfallbeteiligten Auto Benzin oder Öl ausläuft. Unfall mit PersonenschadenStellt einer der Unfallbeteiligten fest, dass mindestens ein Personenschaden vorliegt, besteht die Pflicht, sich zunächst um die verletzte Person zu kümmern. Zu den Maßnahmen der Ersten Hilfe ist der Rettungsdienst zu alarmieren. Erst dann geht es um die Unfallschäden. Im Gegensatz zu einem Bagatellschaden ist der Unfall mit Verletzten immer von der Polizei zu protokollieren. Unfallgutachter der VersicherungSobald alle Unterlagen vorliegen, wird sich die Versicherung des Unfallverursachers beim Unfallopfer melden. Um den Schaden am Fahrzeug begutachten zu lassen, bietet die Versicherung dem Unfallopfer an, einen Gutachter bereitzustellen. Vorsicht: Versicherungen bieten Unfallgeschädigten deshalb einen Gutachter an, weil dieser im Sinne der Versicherung arbeitet. Gutachter von Versicherungen sollen immer dafür sorgen, die Entschädigungssumme an den Unfallgeschädigten niedrig zu halten. Sehr zum Nachteil des Unfallopfers. Unfallgeschädigte in München sollten keinesfalls ein Unfallgutachten durch einen Gutachter der Versicherung erstellen lassen, da dieser den Schaden nicht objektiv bewertet. Kostenvoranschlag durch WerkstattVersicherer arbeiten mit verschiedenen Vertragswerkstätten zusammen. Die Versicherung wird versuchen, dass der Unfallgeschädigte sich mit einem Kostenvoranschlag zufriedengibt. Erstellt von einer Vertragswerkstatt der Versicherung. Versicherer begründen das Angebot meistens damit, dass Unfallgutachten für den Unfallgeschädigten teuer sind. Unfallopfer dürfen sich davon nicht beeindrucken lassen. Der Kostenvoranschlag beinhaltet keine Ermittlung der Fahrzeugwertminderung. Außerdem beinhaltet die Analyse keine Daten zum möglichen Restwert des Fahrzeugs. Regulierung ohne GutachtenDreist, aber rechtlich unbedenklich ist der Versuch einer Versicherung, die Schadensregulierung direkt mit dem Unfallopfer auszuhandeln. Dem Geschädigten eines Unfalls wird eingeredet, dass sie so schneller an die Entschädigungszahlung kommen. Es geht aber nicht um Schnelligkeit, sondern um Präzision. Einige Schäden sind nicht auf Anhieb sichtbar. Deshalb ist ein neutraler Gutachter nötig, um auch die unsichtbaren Schäden, die durch den Unfall entstanden, aufzunehmen. Allein sind Unfallgeschädigte den Versicherungen unterlegen und sie erhalten kaum die Möglichkeit, ihr Recht auszuschöpfen. Bewertung von BagatellschädenWarum sprechen Versicherungen gerne von einem Bagatellschaden am Fahrzeug? Kleine Kratzer, minimale Dellen oder ein beschädigtes Autolicht gelten dann als Bagatellschaden, wenn keine weiteren Schäden den Schadenswert von 750,00 Euro übersteigen. Bis zu diesem Unfallwert muss eine Versicherung keinesfalls eine Entschädigung bezahlen. Das Unfallopfer muss die Kosten bis zu dieser Summe selbstständig begleichen. Ob nur ein Bagatellschaden vorliegt, bestimmt das Kurzgutachten eines Gutachters, dessen Gebühr zu Lasten der Versicherung gehen. Das Unfallopfer hat deshalb einen Anspruch auf ein Kurzgutachten, weil sich nur daraus ermitteln lässt, ob keine weiteren versteckten Schäden vorliegen. Unfallgutachten beauftragen Unfallgeschädigte sollten in jedem Fall zeitnah ein Unfallgutachten beauftragen. Es gibt keine Vorgabe bezüglich der Gutachterwahl, weshalb unter anderem professionelle Gutachter wie Gutachterix dafür geeignet ist und Unfallopfern Vorteile bringt. Der Anbieter begutachtet nicht nur Pkws, sondern alle Fahrzeugarten inklusive Anhänger. Somit sollten auch Unternehmer und Spediteure den Anbieter in Betracht ziehen, wenn dringend ein Unfallgutachten in München benötigt wird. Gutachten für RechtsstreitLegt die Versicherung ihr Veto gegen die Zahlung ein, weil sie an der Ausgleichshöhe zweifelt oder am Unfallhergang, ist ein Unfallgutachten für den Unfallgeschädigten ein wichtiges Beweisstück vor Gericht. Richter können im Rahmen der Klärung des Sachverhalts ein Gegengutachten durch einen vom Gericht bestellten Gutachter anordnen, der finanziell zulasten des Unterlegenen im Rechtsstreit geht. Deshalb ist die Sorgfaltspflicht bei einem Unfallgutachten so wichtig. Unfallgeschädigte müssen deshalb einen transparenten und seriösen Unfallgutachter mit dem Gutachten beauftragen.
aktualisiert 14.3.2024 |
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